Leserbriefe vom 31.1.2017 Rheinpfalz


Hier mal ein kleiner Erfahrungsbericht – wie es einem in Haßloch erging, als die Gemeinde damals auf der anderen Seite der Kirchgasse das Areal Ex-Heimberger/Kirchgasse zwischen Schillerstraße, Neugasse und Brühl zum Baugebiet gemacht hat:

Damals war es so, dass das Areal des insolventen Unternehmens Heimberger (warum auch immer) als Baugebiet erschlossen werden sollte. (Heute ist es dann ein Bauunternehmen, welches größere Geländeflächen erstanden hat und dieses Areal nun bebauen will!)
Unter anderem weil man Zu-und Abfahrt des Areals darstellen musste (das Interesse eines Bauunternehmers in Haßloch war da sicher auch mit Thema), nahm man die ‚ungenutzten‘ (aber vergleichsweise gepflegten) Flächen der benachbarten Kirchgasse hinzu – zumal schon damals bekannt war, dass das Gelände des früheren Raiffeisen bald umgenutzt werden sollte.

Man bat dann alle älteren Eigentümer zu einem Sammelgespräch und schwärmte von offener Bebauung, der Möglichkeit dass die Kinder oder Enkel dann ja dort bauen könnten (was ja für die Versorgung älterer Menschen nicht ohne Reiz ist), etc.. Was man nur in ‚Nebensätzen‘ erwähnte war, dass die Geländeeigner bei Beschlusslage unverzüglich die Anliegergebühren für die Erschließung würden entrichten müssen.
Und wer nicht direkt bebauen würde, müsste sein Gelände auf der rückwärtigen Seite sichern (bis zu diesem Zeitpunkt grenzten unsere Gärten gegen das Raiffeisen-Gelände – da hatte im Grunde niemand Zutritt oder Einsicht). Da ein 6-8 Meter breiter Streifen für komplette Straße und einen Gehweg zu günstigsten Preisen abgegeben werden sollte (und dann auch wurde), war ebenfalls nur eine Randnote.
Wer nicht eingeladen war, waren die Eigentümer der Gelände Buschhorn und Pfalz-Apotheke – die bat man dann einzeln zum Gespräch. Ein Schelm, der Böses dabei denkt!

 

Als ich zum Einzelgespräch erschien, wurde mir der gleiche Schonzens gepredigt. Auf meine dann konkreten Fragen nach Absicherung meines Geländes, Anliegerkosten, Anliegerpflichten (Straßenreinigung, Winterdienst, Unrat- und Wildwuchsbeseitigung, etc.), qm-Preis für den 8 Meter tiefen Geländestreifen, warum Raiffeisen später nur ein Stück für den 2. Gehweg abgeben muss (was natürlich im ureigensten Interesse von Raiffeisen lag – ergab das dann doch wesentlich mehr veräußerbares Baugelände), gab man eher zögerlich und widerwillig Auskunft.
Lange Rede, kurzer Sinn – ich habe dankend abgelehnt, weshalb unser Garten auch heute noch Garten und ‚grüne Lunge‘ ist.
Es wäre in diesem Zusammenhang noch zu erwähnen, dass man mir massiv mündlich drohte und eine Zwangsenteignung ankündigte (durch den damaligen Bürgermeister). Nun schreckt mich solch eine Aussage nicht – und ich bin rechtsschutzversichert und ja auch nicht ganz doof.

Was ich damit sagen – oder nicht sagen will:
Ich weiß natürlich nicht wie die Gemeinde heute so tickt – aber der heutige Bürgermeister war damals Leiter des Bauamtes und saß mit am Tisch.
Also sollte jeder direkte oder mittelbare Anwohner genau hinhören und lesen was da vorgesehen ist und was das gerade auch hinsichtlich der unmittelbaren Folgekosten und -arbeiten bedeutet.

Ich hatte damals vorgeschlagen (es waren noch DM-Zeiten): je Quadratmeter Abtretung für Straßen und Gehwege ein qm-Preis von 140 DM (für Nebenstraßen und Trafohäuschen waren damals – wenn ich das noch richtig zusammen bringe - so zwischen 40 DM und 80 DM üblich); Absicherung meines Geländes auf Kosten und mit Durchführung durch die Gemeinde (einfacher Zaun, 2 m hoch hätte mir gereicht); ‚Einfrieren‘ der Anliegergebühren und Zahlung erst wenn ich das Gelände irgendwann bebauen möchte; Straßenkehr- und Winterdienst durch die Gemeinde auf deren Kosten.

Sicherlich war das eine recht ‚happige‘ Forderung – aber man war nicht einmal zu einem Gespräch bereit ……. 

Ich hoffe irgendwer von den nun Betroffenen kann für sich Erkenntnisse aus meinen Zeilen ziehen.

 

 

Rolf Buschhorn, Kirchgasse



Toller Lesebrief in der heutigen DIE RHEINPFALZ - leider wurde unsere Stellungnahme zu dem Artikel vom 8.5.17 noch nicht veröffentlicht. ...

 

Quelle: Rheinpfalz

Hassloch ��„Wollen vor Bürger�neutral erscheinen“�Zu „Stimmungswandel seit November“ in der Ausgabe vom 6. Mai, es ging um die Baulandentwicklung Ohliggasse/ Kirchgasse:��In dem Artikel ist zu lesen, dass nach Darstellung von Bürgermeister Lorch die Eigentümer nur nach ihrem grundsätzlichen Interesse an einer Baulandentwicklung gefragt werden. Alle Folgen, die die Bebauung nach sich zieht, werden zunächst ausgeklammert. Die Betroffenen könnten sich dann zu einem späteren Zeitpunkt äußern (wenn also vollendete Tatsachen geschaffen sind).�Dieses Vorgehen ist nicht akzeptabel. Alles, was die Entscheidung für oder gegen Bebauung beeinflussen kann, muss genannt und geklärt werden. Zunächst ist die ungefähre Höhe der Erschließungskosten offen zu legen einschließlich der Kosten für den Abriss des Hauses Ohliggasse 44, damit den Besitzern klar ist, welcher Betrag am Ende noch bleibt. Die Kanalisation ist mit Sicherheit nicht dafür ausgelegt, zusätzlich zu den Abwässern der Bebauung auch das Regenwasser aufzunehmen, das bei einem Starkregen auf circa vier Hektar niedergeht und das bisher versickerte. Wer trägt die Kosten für den Ausbau des Kanals? (...) Dasselbe gilt für die Instandsetzung der durch Baufahrzeuge beschädigten Ohliggasse. Eine Beeinträchtigung der Wohnqualität sämtlicher Anwohner der Ohliggasse und Probleme für die Kita Arche Noah sind weitere Folgen, die von Anfang an einbezogen werden müssen. Der Bürgermeister ist bemüht, die Verwaltung in dieser Sache als neutral darzustellen. Die vielen Ungereimtheiten sprechen eine andere Sprache.�So erfolgt der Abriss des Hauses Ohliggasse 44 angeblich wegen Schimmelbefall, nicht wegen der Baulandentwicklung. Wurde der Schimmelbefall schon vor der Kündigung der Bewohner festgestellt? (...) Warum hat man das Haus vor wenigen Jahren renoviert, wenn es derart marode ist? Ein Interessent wollte den Garten von Ohliggasse 44 kaufen oder pachten. Antwort der Gemeinde: Kauf nicht möglich, Verpachtung für höchstens ein Jahr, denn mit dem Grundstück sei etwas anderes geplant. Was wohl?�Die Entscheidung für oder gegen Baulandentwicklung nicht von der Anzahl der Ja- und Nein-Stimmen, sondern von der Flächengröße abhängig zu machen, deutet auf eine Unterstützung des Bauträgers hin. (...)�Es drängt sich die Vermutung auf, dass diesem schon vor dem Grundstückskauf entsprechende Zusagen gemacht wurden. Denn ein Investor kauft nicht auf gut Glück ein Grundstück dieser Größe. Nun scheint man bemüht zu sein, die Zusagen einzulösen, vor den Bürgern aber neutral zu erscheinen. Heiner Deege, Haßloch


Leserbriefe vom 25.1.2017 Rheinpfalz

Artikel vom 23.2.2017 Rheinpfalz

Die nächsten Sitzungen des Bauabschusses - öffentlich - 

Donnerstag  31. August 2017

18:30 Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss Rathaus Haßloch, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch, Ratssaal - Raum 101